Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
25.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2024
Eröffnungen
20.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.06.2019 bis zum 31.12.2019
23.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.06.2019 bis zum 31.12.2019
18.10.2019
Neueintragungen