Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
24.03.2026
Sonstiges
27.02.2026
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
03.05.2021
Sicherungsmaßnahmen
15.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2019 bis zum 31.12.2019
15.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2019 bis zum 31.12.2019
14.10.2019
Neueintragungen