Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Termine
26.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2014
Veränderungen
02.04.2014
Eröffnungen
24.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
15.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
28.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
28.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006