Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.11.2025
Korrektur zur deutlichen Klarstellung hinsichtlich des Record Dates
07.11.2025
Ordentliche Hauptversammlung
02.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
17.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
04.11.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
26.09.2023
Einreichung neuer Dokumente
29.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
29.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
29.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
28.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.07.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
28.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.04.2023
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
06.04.2023
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
22.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2019 bis zum 31.12.2019
01.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2019 bis zum 31.12.2019
12.09.2019
Neueintragungen