Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2026
Sonstiges
30.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
08.10.2024
Eröffnungen
01.08.2024
Sicherungsmaßnahmen
08.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.08.2022
03.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.09.2022
Eröffnungen
09.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.09.2019 bis zum 31.12.2019
11.09.2019
Neueintragungen