Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Sonstiges
03.01.2025
Eröffnungen
29.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
10.05.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
24.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.08.2019 bis zum 31.12.2019
05.09.2019
Neueintragungen