Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.06.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
15.01.2024
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
13.12.2023
Einreichung neuer Dokumente
22.08.2023
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
22.08.2023
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
21.07.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
19.10.2022
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
04.10.2022
Einreichung neuer Dokumente
05.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
22.07.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
09.02.2022
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
15.11.2021
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
20.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.09.2021
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
20.08.2021
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
13.07.2021
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
02.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.11.2020
Bezugsangebot
25.08.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
04.08.2020
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
10.07.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
09.07.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
14.05.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
02.03.2020
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
20.09.2019
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
03.09.2019
Neueintragungen