Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2026
Sonstiges
19.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2026
Sonstiges
21.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2021
Sonstiges
09.06.2021
Eröffnungen
05.05.2021
Sicherungsmaßnahmen
13.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.08.2019
Neueintragungen