Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.09.2024
Sonstiges
02.09.2024
Eröffnungen
01.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2023
Sonstiges
30.10.2023
Sonstiges
19.07.2023
Eröffnungen
03.07.2023
Eröffnungen
23.03.2023
Sicherungsmaßnahmen
01.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.07.2019 bis zum 31.12.2019
22.08.2019
Neueintragungen