Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2024 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023
02.11.2022 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2020 bis zum 31.05.2021
13.07.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 31.05.2020
05.07.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019