Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2024
Sonstiges
15.11.2023
Sonstiges
07.06.2023
Eröffnungen
19.04.2023
Sicherungsmaßnahmen
14.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.05.2019 bis zum 31.12.2019
14.08.2019
Neueintragungen