Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2024
Sonstiges
07.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2023
Eröffnungen
09.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021
20.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.08.2019 bis zum 31.12.2019
30.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.07.2019 bis zum 31.12.2019
08.08.2019
Neueintragungen