Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2026
Eröffnungen
24.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
13.03.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.05.2019 bis zum 31.12.2019
01.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.05.2019 bis zum 31.12.2019
06.08.2019
Neueintragungen