Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.11.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
16.08.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
02.10.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
29.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2020
01.08.2019
Neueintragungen