Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Sicherungsmaßnahmen
17.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.04.2024
Eröffnungen
07.12.2022
Liquidation
04.11.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.02.2020
Kapitalherabsetzung
25.07.2019
Neueintragungen