Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2025
Sonstiges
24.04.2025
Sonstiges
07.04.2025
Sonstiges
03.01.2025
Eröffnungen
29.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
01.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.04.2024
Einreichung neuer Dokumente
12.02.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
12.10.2023
Einreichung neuer Dokumente
08.07.2023
Einreichung neuer Dokumente
12.05.2023
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
11.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.05.2023
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
01.04.2023
Einreichung neuer Dokumente
04.03.2023
Einreichung neuer Dokumente
21.01.2023
Einreichung neuer Dokumente
01.12.2022
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
24.10.2022
Ordentliche Hauptversammlung
01.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.06.2019 bis zum 31.12.2019
17.07.2019
Neueintragungen