Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Abweisungen mangels Masse
29.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
03.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
14.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.06.2019 bis zum 31.12.2019
16.07.2019
Neueintragungen