Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
25.03.2026
Sonstiges
31.10.2023
Sonstiges
02.11.2022
Eröffnungen
07.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
18.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2019
18.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2019
10.07.2019
Neueintragungen