Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Sonstiges
04.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2023
Eröffnungen
27.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
20.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
14.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2019 bis zum 31.12.2019
27.06.2019
Neueintragungen