Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Eröffnungen
30.08.2024
Eröffnungen
17.06.2024
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019
20.06.2019
Neueintragungen