Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2023
Sonstiges
13.06.2022
Sonstiges
21.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Eröffnungen
10.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.06.2019 bis zum 31.12.2019
14.06.2019
Neueintragungen