Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Eröffnungen
04.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
04.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.06.2019 bis zum 31.12.2019
19.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.06.2019 bis zum 31.12.2019
12.06.2019
Neueintragungen