Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Eröffnungen
08.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.03.2019 bis zum 31.12.2019
12.06.2019
Neueintragungen