Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
09.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
09.02.2026 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2025 bis zum 30.11.2025
09.02.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 01.10.2024
09.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024
09.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
09.02.2026 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2025 bis zum 30.11.2025
09.02.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 01.10.2024
14.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
09.10.2024
Liquidation
14.03.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
22.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
17.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.02.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
25.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.05.2019 bis zum 31.12.2019
07.06.2019
Neueintragungen