Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.03.2026
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES der Abstimmung ohne Versammlung
02.02.2026
AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 4.000.000,00
11.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.05.2019
Neueintragungen