Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.09.2022 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022
23.08.2022 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.04.2020
01.04.2022 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021
19.03.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
31.05.2019
Berichtigungen
27.05.2019
Berichtigungen
22.05.2019
Berichtigungen
17.05.2019
Neueintragungen