Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
20.01.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Überwachte Insolvenzpläne
17.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2022
Sonstiges
04.08.2022
Sonstiges
02.08.2022
Sonstiges
03.02.2022
Eröffnungen
03.02.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
09.05.2019
Neueintragungen