Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2026
Löschungsankündigung
02.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2025
Sonstiges
23.06.2025
Sonstiges
23.06.2025
Sonstiges
18.11.2024
Sonstiges
11.10.2024
Sonstiges
11.10.2024
Sonstiges
31.01.2024
Sonstiges
19.12.2023
Sonstiges
21.08.2020
Eröffnungen
09.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.11.2018 bis zum 31.12.2018
12.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.05.2019
Berichtigungen
08.05.2019
Neueintragungen