Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2024
Sonstiges
06.12.2024
Sonstiges
31.07.2024
Sonstiges
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14.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2019 bis zum 31.12.2019
07.05.2019
Neueintragungen