Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2024 bis zum 16.06.2025
23.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2023 bis zum 16.06.2024
23.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2022 bis zum 16.06.2023
23.12.2025 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2021 bis zum 16.06.2022
26.11.2025
Liquidation
26.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.04.2019 bis zum 31.12.2019
16.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.04.2019 bis zum 31.12.2019
02.05.2019
Neueintragungen