Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2023
Sonstiges
14.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
22.11.2022
Sonstiges
19.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
20.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
02.05.2022
Sonstiges
24.06.2020
Termine
25.05.2020
Sonstiges
01.04.2020
Eröffnungen
12.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
17.04.2019
Neueintragungen