Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2023
Sicherungsmaßnahmen
27.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.03.2019 bis zum 31.12.2019
16.04.2019
Neueintragungen