Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
29.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2025
Sonstiges
05.08.2024
Sonstiges
24.05.2023
Sonstiges
24.02.2022
Sonstiges
10.09.2021
Sonstiges
01.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2020
Termine
14.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.06.2019
Eröffnungen
08.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
16.07.2014
Neueintragungen