Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2025
Sonstiges
14.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.11.2023
Sonstiges
25.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.01.2021
Sonstiges
02.09.2020
Eröffnungen
20.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
08.04.2019
Neueintragungen