Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2022
Sonstiges
10.06.2022
Sonstiges
28.03.2022
Sonstiges
09.06.2020
Sonstiges
07.05.2020
Termine
04.03.2020
Eröffnungen
20.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
08.04.2019
Neueintragungen