Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.10.2025
Löschungsankündigung
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2023
Eröffnungen
07.06.2023
Eröffnungen
01.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.04.2019
Neueintragungen