Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2024
Eröffnungen
13.11.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023
06.11.2023 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 01.10.2023
24.10.2023
Liquidation
17.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
17.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.03.2019 bis zum 31.12.2019
22.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.03.2019 bis zum 31.12.2019
29.03.2019
Neueintragungen