Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Sonstiges
13.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.01.2023
Sonstiges
20.10.2022
Sonstiges
04.07.2022
Eröffnungen
27.04.2022
Sicherungsmaßnahmen
12.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.03.2019
Neueintragungen