Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
14.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Sonstiges
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.03.2020
Termine
02.01.2020
Eröffnungen
01.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.10.2019
Sicherungsmaßnahmen
06.03.2019
Neueintragungen