Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
20.01.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2025 bis zum 01.07.2025
07.07.2025
Liquidation
27.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
27.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
28.11.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
18.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
08.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
17.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
30.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.02.2019 bis zum 30.06.2019
01.03.2019
Neueintragungen