Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2021
Sonstiges
01.04.2021
Eröffnungen
12.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
08.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.02.2019
Neueintragungen