Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.04.2026
Löschungsankündigung
27.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Sonstiges
28.06.2024
Sonstiges
18.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2023
Sonstiges
09.11.2022
Eröffnungen
26.01.2022
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.02.2019
Neueintragungen