Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
13.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
12.10.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
28.07.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
27.02.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
14.08.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
22.04.2009
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
01.09.2008
Medirest Verwaltungs GmbH
29.08.2008
Medirest Verwaltungs GmbH
24.09.2007
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB - Geschäftsjahr 2005/2006 -