Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.09.2019
Termine
29.09.2017
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12.09.2017
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23.06.2016
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27.02.2014
Eröffnungen
14.11.2013
Sicherungsmaßnahmen
12.08.2013
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
27.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.02.2013
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
19.02.2013
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG
12.10.2012
Bezugsangebot
07.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.02.2012
Bezugsangebot
27.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
08.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
28.10.2011
Bezugsangebot
16.09.2011
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
10.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.09.2006 bis zum 31.12.2006