Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
16.11.2023
Sonstiges
11.07.2023
Sonstiges
17.02.2022
Sonstiges
07.01.2022
Eröffnungen
03.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2021
Eröffnungen
23.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
24.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2018 bis zum 31.12.2018
30.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2018 bis zum 31.12.2018
18.02.2019
Neueintragungen