Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.06.2026
Sonstiges
08.06.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2023
Sonstiges
01.04.2021
Termine
04.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2015
Termine
10.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2013
Eröffnungen
25.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
12.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
24.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006