Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.01.2026
Sonstiges
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2024
Sonstiges
14.09.2022
Eröffnungen
03.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020
03.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019
03.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019
03.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020
07.02.2019
Neueintragungen