Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
23.07.2024
Sonstiges
22.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2024
Eröffnungen
23.02.2024
Eröffnungen
05.02.2024
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.01.2019 bis zum 31.12.2019
09.07.2021
Berichtigungen
06.02.2019
Neueintragungen