Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2021
Termine
28.10.2020
Eröffnungen
25.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
22.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.02.2019
Neueintragungen