Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.03.2026
Sonstiges
06.04.2022
Eröffnungen
28.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
04.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.12.2018 bis zum 31.12.2018
12.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.12.2018 bis zum 31.12.2018
05.02.2019
Neueintragungen